Corona-Warnstufen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

ab Montag, 13. September 2021, gilt der neue Corona-Hygieneplan (11. Fassung).

Wesentliche Änderungen bzw. Konkretisierungen betreffen folgende Bereiche:

 

Maskenpflicht (Punkt 3, S. 5)

Um weiterhin sicheren Unterricht im neuen Schuljahr zu ermöglichen, wurden die Regelungen zur Maskenpflicht an das Warnstufensystem in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz angepasst. Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die jeweilige Warnstufe gemäß CoBeLVO erreicht, so gilt die Maskenpflicht ab dem übernächsten Tag in Stufe 1 zunächst für alle Personen im Schulgebäude, in Stufe 2 zusätzlich am Platz im Klassenraum, für Lehrkräfte im Lehrerzimmer oder in gemeinschaftlich genutzten Büros. In Stufe 3 gilt die Maskenpflicht zusätzlich für alle Personen aller Schularten auch im Klassenraum.  Im Freien besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen. 

 

Infektionsschutz im Fachunterricht (Punkt 4, Seite 8)

Diese Maßnahmen wurden mit Blick auf die Maskenpflicht sowie das Warnstufensystem angepasst. In der Fassung des Hygieneplans Corona sind die relevanten Änderungen markiert. Die Leitfäden für den Schulsport- und Schwimmunterricht und das musikpraktische Arbeiten sind als Anlagen beigefügt.

 

WICHTIG

Es werden weiterhin bis Ende September zweimal pro Woche Selbsttests durchgeführt. Befreit davon sind vollständig Geimpfte und Genesene. Solltet ihr zu diesen Gruppen gehören, führt bitte an den beiden Testtagen stets den entsprechenden Nachweis mit. Außerdem gebt bitte bei euren Tutoren unter Vorlage des entsprechenden Nachweises die Dokumentation zur Befreiung von der Testpflicht ab.

 

Aktuelle Hygiene-Verordnung 

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Dokumentation zur Befreiung der Testpflicht

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